Miteinander
Wege finden

Leistungen

Beratung

Die Empfänger des Pflegegeldes sind verpflichtet einen Beratungsbesuch in Anspruch zu nehmen. Falls Sie Pflegesachleistungen erhalten, stehen Ihnen Beratungsbesuche ebenfalls zu. Die Anzahl der jährlichen Besuche wird abhängig vom Pflegegrad geregelt. So ist man bei einem Pflegegrad 1 bis 3 über eine halbjährige Beratung berechtigt, bei einem Pflegegrad 4 bis 5 sogar vierteljährlich. Unsere engagierten und gut ausgebildeten Pflegefachkräfte kommen zur Beratung gerne zu Ihnen nach Hause.

Unabhängig von Ihrem Alter, Ihrer Konfession und Ihrer Nationalität helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Diakoniestationen gerne bei allen Problemen rund um das Thema Pflege zu Hause.

Das Beratungsgespräch ist für Sie kostenfrei, die Kosten werden durch Ihre Krankenkasse übernommen.

Pflegebedürftige Menschen werden auf Antrag in eine der fünf Pflegegrade der Pflegeversicherung eingeordnet. Ob ein Pflegegrad bewilligt wird und welcher dies ist, hängt von der Beurteilung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ab.

Auf Wunsch und nach vorheriger Terminvereinbarung begleiten und unterstützen wir Sie auch bei den Besuchen des MDK zur Feststellung Ihres Pflegegrades.

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer gesetzlichen Ansprüche und beraten Sie bei der Antragstellung. Bei Bedarf helfen wir Ihnen auch bei der Begründung eines Widerspruches gegen die Ablehnung Ihres Antrages. Darüber hinaus informieren wir Sie gründlich über alle Leistungen der Pflegeversicherung.

Des Weiteren beraten wir Sie gerne zu Themen wie:

  • Versorgung mit Hilfsmitteln
  • Verbesserung der Wohnungsanpassung
  • Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation
  • Kostenübernahme durch Kranken- und Pflegeversicherung
  • Vorsorgevollmachten
  • und vieles mehr

Pflegekurse/Schulungen für pflegende Angehörige und Pflegepersonen nach §45 SGB XI

Wenn bei Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen ein Pflegegrad vorliegt und Sie Leistungen von der Pflegekasse beziehen, haben Sie Anspruch auf kostenlose Pflegekurse und individuelle Schulungen bei Ihnen Zuhause.

Die Schulungsinhalte orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen und der Pflegeperson. Ziel der Schulung ist es, Sie in ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen und Entlastungsmöglichkeiten aufzuzeichnen.

Betreuung

Entlastungsleistungen

Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5, die im häuslichen Bereich gepflegt werden, haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € im Monat.

Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden für:

  • Leistungen der Tages – und Nachtpflege
  • Leistungen der Kurzzeitpflege
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag, z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleiter
  • Ausnahme für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1- Leistungen der ambulanten Pflegedienste (Pflegesachleistungen)

Pflege

Wir helfen Ihnen bei der Behandlungspflege SGB V nach Verordnung von häuslicher Krankenpflege durch Ihren Arzt und nach Genehmigung Ihrer Krankenkasse.

Ärztlich verordnete Behandlungspflege

  • Abgabe von Medikamenten
  • Anlegen von Verbänden
  • Einreibungen mit ärztlich verordneten Salben
  • Verabreichen von Injektionen
  • Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen
  • Legen eines Verweilkatheters
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

Intensive Pflege Schwerstkranker und Sterbender

  • Versorgung der Schwerstkranken und Begleitung ihrer Angehörigen
  • Überwachung und Anleitung zur Infusions- und Ernährungstherapie
  • Sterbebegleitung

Oft kommt es plötzlich und unerwartet, dass ein Mensch hilfebedürftig wird. Wir unterstützen Sie und Ihre Angehörigen kompetent und zuverlässig für Ihr lebenswertes zu Hause. Wir helfen Ihnen bei den Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI.

Im Bereich der Körperpflege:

  • Baden
  • Duschen
  • Mund- und Zahnpflege
  • Hautpflege
  • Rasieren
  • Kämmen und Haarwäsche
  • Blasen- und Darmentleerung

Im Bereich der Mobilität:

  • Lagern und gehen
  • Mobilisation
  • An- und Auskleiden

Im Bereich der Ernährung:

  • Nahrungsaufnahme
  • Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung

Unsere Betreuungsmaßnahmen dienen dem Wohlbefinden pflegebedürftiger Menschen und der Entlastung der pflegenden Angehörigen.

Beschäftigung – Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags:

  • Tagesstrukturierenden Maßnahmen
  • Kognitive Aktivierung
  • Unterstützung bei Hobby

Beaufsichtigung – Leistungen für Personen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz:

  • Sicherheitsbesuche
  • Entlastung der Angehörigen
  • Erinnerungsarbeit

Begleitung – Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte:

  • Spaziergänge
  • Begleitung zum Friedhof, Café o.ä.
  • Hilfe bei Behördengängen

Neben der Pflege von alten und kranken Menschen, ist die Hilfe bei der Haushaltsführung von Pflegebedürftigen und deren Betreuung ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Versorgung.

Folgende Leistungen bieten wir unseren Pflegekunden an:

  • Wir kaufen für Sie ein
  • Wir machen kleine Besorgungen
  • Wir helfen beim Reinigen der Wohnung, beim Fenster putzen, beim Waschen der Wäsche bei Ihnen zu Hause

Verhinderungspflege

Angehörige entlasten. 

Die Pflege Angehöriger ist oft eine 24-Stunden Aufgabe, bei der alltägliche Dinge manchmal hinten anstehen müssen. Muss der Pflegende dann doch einmal zum Arzt oder hat einen anderen wichtigen Termin, fällt es teilweise schwer, jemanden zu finden, der sich während dieser Zeit um den Angehörigen kümmert. Deshalb ist es sinnvoll, dass Sie sich hierfür eine Entlastung durch Ihre Diakoniestation gönnen: Die sogenannte Verhinderungspflege oder auch Ersatzpflege genannt.

Der zu Pflegende ab Pflegegrad 2 bis 5 hat Anspruch auf diese Leistung aus dem Pflegeversicherungsgesetz, wenn er mindestens sechs Monate zuvor in seiner häuslichen Umgebung von Familie oder Freunden gepflegt wurde. Der Anspruch besteht auch, wenn die Pflege als Kombinationsleistung von Angehörigen und einem ambulanten Pflegedienst gestaltet wurde. Auch bei Erkrankung oder Urlaub der Pflegeperson erhält der zu Pflegende diese Unterstützung tage- oder stundenweise. Tageweise steht diese Verhinderungspflege dem Pflegebedürftigen bis zu 6 Wochen im Jahr zu. Stundenweise Ersatzpflege kann er über das Jahr verteilt bis zum maximalen Erstattungsbetrag der Pflegekassen von 1.612 Euro jährlich in Anspruch nehmen. Sollten Sie die Leistungen zur Kurzzeitpflege nicht abrufen, können Sie daraus bis zu 806 Euro (50 %) zusätzlich für diese Leistungen verwenden.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten.

Kooperationen

In der Region Ansbach ist die Fachstelle für pflegende Angehörige Stadt und Landkreis Ansbach in Neuendettelsau Ihre verlässliche und qualifizierte Anlaufstelle für Pflegeberatung sowie Entlastungs- und Betreuungsangebote, wie Seniorentreffs, Seniorenstammtisch oder Demenzcafé. Hier finden sowohl Seniorinnen und Senioren als auch (pflegende) Angehörige ein offenes Ohr für alle Fragen rund um die Themen Wohnen im Alter, Pflege, Betreuung und Unterstützung. In Ansbach, Herrieden, Schillingsfürst, Feuchtwangen und Dinkelsbühl sind unsere Kooperationspartner für Sie da, z. B. mit Angeboten für pflegende Angehörige in Ansbach

Das Angebot einer seelsorgerlichen Begleitung ist fester Bestandteil unserer Pflegeleistungen.
In unseren Kirchengemeinden finden Sie immer ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und Nöte.
Gerne vereinbaren wir für Sie einen Besuch Ihres Gemeindepfarrers bei Ihnen zu Hause.

Kirchengemeinde Neuendettelsau

Kirchengemeinde Windsbach

Unsere Arbeit wird unterstützt von den Diakonievereinen Neuendettelsau und Diakonieverein Windsbach. Mit Ihrer Mitgliedschaft oder Spende unterstützen Sie die diakonische Arbeit.

Haben Sie Interesse an einer Mitgliedschaft oder wollen sich hierüber informieren, wenden Sie sich bitte an folgende Kontakte:

Diakonieverein Neuendettelsau
Dr. Stefan Gehrig
Tel.: 09874 317 93 64
stefan.gehrig@elkb.de

Diakonieverein Windsbach
Heimtraud Walz
Tel.: 09871 309
heimtraud.walz@elkb.de